Wissenswertes zu Rücktritt oder Umbuchung
Hinweis: unsere vollständigen AGB können Sie hier nachlesen
Mit der verbindlichen Buchung eines Blockhauses und der Bestätigung durch uns kommt ein Beherbergungsvertrag zustande, an den sich beide Parteien zu halten haben (Ausnahme: höhere Gewalt).
Wir als Vermieter garantieren Ihnen, dass Ihnen der gebuchte Bungalow bzw. das Apartment zur vereinbarten Zeit zur Verfügung steht. Sollte z.B. wegen Defekt oder Überbuchung der Bungalow nicht bereitstehen, sind wir verpflichtet, Ersatz zu leisten, der mindestens gleichwertig ist.
Für Sie als Mieter gilt entsprechend, dass Sie die vereinbarte Miete für die gebuchte/n Einheit/en bezahlen müssen, auch wenn Sie beispielsweise wegen Krankheit oder nicht gewährtem Urlaub nicht anreisen können.
Wie viele andere Vermieter auch, berechnen wir jedoch nur pauschalierte Stornogebühren, die deutlich niedriger sind als der eigentlich geschuldete Mietpreis:
| Zeitpunkt des Rücktritts | pauschalierte Rücktrittsgebühr in % vom Mietpreis (reiner Mietpreis ohne zusätzlich gebuchte Optionen) |
| spätestens 12 Wochen vor der Anreise | 20 % |
| spätestens 6 Wochen vor der Anreise | 50 % |
| spätestens 7 Tage vor der Anreise | 70 % |
| ab 1 Tage vor der Anreise oder bei Nichtanreise | 90 % |
Wichtig:
In jedem Fall versuchen wir, die zurückgegebene Einheit/en neu zu vermieten. Gelingt uns das, berechnen wir Ihnen lediglich eine Stornogebühr von 10 Euro pro Einheit.
Bitte denken Sie daran, dass Sie sich gegen das Risiko, Ihre Reise wegen Krankheit o.a. Gründen nicht antreten zu können, versichern können!
Wir empfehlen (und haben privat selbst auch) eine jährliche Reiserücktrittsversicherung, die für das gesamte Jahr mit allen gebuchten Reisen gilt. Dann braucht man nicht bei jeder kleinen Reise neu über die Notwendigkeit einer Rücktrittsversicherung nachdenken.
