Wissenswertes zu Rücktritt oder Umbuchung

Hinweis:  unsere vollständigen AGB können Sie hier nachlesen

 

Mit der verbindlichen Buchung eines Blockhauses und der Bestätigung durch uns kommt ein Beherbungsvertrag zustande, an den sich beide Parteien zu halten haben (Ausnahme: höhere Gewalt).

Wir als Vermieter garantieren Ihnen, dass Ihnen das gebuchte Blockhaus zur vereinbarten Zeit zur Verfügung steht. Sollte z.B. wegen Defekt oder Überbuchung das Haus nicht bereitstehen, sind wir verpflichtet, Ersatz zu leisten, der mindestens gleichwertig ist.

Für Sie als Mieter gilt entsprechend, dass Sie die vereinbarte Miete für das gebuchte Blockhaus bezahlen müssen, auch wenn Sie beispielsweise wegen Krankheit oder nicht gewährtem Urlaub nicht anreisen können.

Wie viele andere Vermieter auch, berechnen wir jedoch nur pauschalierte Stornogebühren, die deutlich niedriger sind als der eigentlich geschuldete Mietpreis:

Zeitpunkt des Rücktritts pauschalierte Rücktrittsgebühr
spätestens 12 Wochen vor der Anreise 20 % des Mietpreises
(das entspricht in der Regel dem angezahlten Betrag)
spätestens 6 Wochen vor der Anreise 50 % des Mietpreises
spätestens 3 Tage vor der Anreise 70 % des Mietpreises
ab 2 Tage vor der Anreise oder Nichtanreise 90 % des Mietpreises

 

Wichtig:

  • In jedem Fall versuchen wir, das zurückgegebene Blockhaus / die Ferienwohnung neu zu vermieten. Gelingt uns das, berechnen wir Ihnen lediglich eine Stornogebühr von 10 Euro.
  • Holen Sie die Reise innerhalb des selben Kalenderjahres der abgesagten Anreise nach, verzichten wir auf die Rücktrittsgebühren!
  • Umbuchungen innerhalb eines Jahres sind kostenfrei.

Bitte denken Sie daran, dass Sie sich gegen das Risiko, Ihre Reise wegen Krankheit o.a. Gründen nicht antreten zu können, versichern können!